Die Satzung unseres Vereins

Die nachfolgende Satzung wurde auf der Mitgliederversammlung am 5. Januar 2001 vorgetragen und einstimmig angenommen. In einer weiteren Mitgliederversammlung am 12. Mai 2001 wurde sämtliche Änderungen einstmmig beschlossen.

1. Name und Sitz

 

Der Name des Vereins lautet: Rogeezer Hundesportverein e.V. (Mitglied im Deutschen Verband der Gebrauchshundesportvereine e.V.). Er ist beim Amtsgericht Waren/Müritz ins Vereinsregister eingetragen.Der Verein hat seinen Sitz in 17209 Fünfseen/OT Rogeez.

 

 

2. Ziele ud Aufgaben

 

Ziel des Vereins Rogeezer Hundesportverein e.V. ist die artgerechte und sinnvolle Ausbildung von Hunden, deren Leisungssteigerung und die Hundehaltung zum gesellschaftlichen Nutzen. Dazu gehört auch die Ausbildung der Hundeführer in Theorie und Praxis.

Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Schaffung von vielfältigen Möglichkeiten der sinnvollen und aktiven Freizeiterholung und Gesunderhaltung durch Sport mit dem Hund und durch Förderung der Naturverbundenheit, des Umweltschutzes sowie des Tierschutzes.

Weiterhin wird durch ihre Ausbidung den Hundehaltern und -führern ein verantwortungsvoller Umgang mit den Tieren beigebracht und bewusst gemacht.

An Prüfüngen/Wettkämpfen und Veranstaltungen der DVG wird teilgenommen und so den Hunden eine sinnvolle Aufgabe gegeben.

Der Rogeezer Hundesportverein e.V. setzt sich für die Mitarbeit von Jugendlichen und ihren Hunden ein und unterstützt somit die Entwicklung junger Menschen beim Sport und im Umgang mit dem Hund.

Der Rogeezer Hundesportverein e.V. ist politisch und konfessionell neutral und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützliche Interessen im Sinne der geltenden steuerbegünstigenden Vorschriften.

 

Die Mittel des Rogeezer Hundesportvereins e.V. und etwaige Gewinne dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei der Auflösung oder Auflösung des Vereins keine Rückerstattung der geleistete Sacheinlagen.

Der Rogeezer Hundesportverein e.V. kann zur Regelung seiner Aufgaben gesonderte Ordnungen erlassen, die nicht im Widerspruch zu den Ordnungen und Beschlüssen des DVG e.V. stehen dürfen.

 

3. Mitgliedschaft, Pflichten und Rechte der Mitglieder

 

Die Mitgliedschaft im Verein ist freiwillig.

 

Die Aufnahme erfolgt auf schriftlichen Antrag. Minderjährige bedürfen der Zustimmung ihres gesetzichen Vertreters.

Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme. Er ist nicht verpflichtet, etwaige Ablehungsgründe bekanntzugeben.

 

Die Mitgliedschaft geht verloren bei:

  • Tod
  • Austritt
  • Streichung aus der Mitgliederliste
  • Ausschluß

Der Austritt kann nur zum Ende eines Kalenderjahres erfolgen und muss schriftlich bis zum 30. September des laufenden Jahres angezeigt werden. Bei nicht fristgerechter Kündigung bleibt die Mitgliedschaft bis zum 31. Dezember des folgenden Jahres bestehen.

Alle Mitglieder sind verpflichtet, die sportlichen Betsrebungen und Interessen des Vereins nach Kräften zu unterstützen sowie die Beschlüsse und Anordnungen der Vereinsorgane zu befolgen.

 

Der Verein erhebt einen Beitrag. Die Höhe des Beitrages, der jährlich zu leisten ist - und zwar jeweils zum 1. März des neuen Kalenderjahres - wird von der Mitgliederversammlung jährlich festgesetzt.

Mitglieder, den den Beitrag über den 1. März hinaus nicht entrichtet haben, werden gemahnt. Nach zweimaliger, erfolgloser Mahnung können sie auf Beschluss des Vorstandes aus der Mitgiederliste gestrichen werden.

Die Mitglieder sind berechtigt, die Einrichtungen des Vereins zu nutzen und an den Veranstaltungen teilzunehmen.

Alle Mitglieder haben in der Mitgliederversammlung gleiches Stimmrecht, eine Übertragung des Stimmrechts ist nicht zulässig.


4. Organisationsaufbau

Die Organe des Vereins sind:

 

a) der Vorstand

b) die ordentliche Mitgliederversammlung

Der Vorstand setzt sich zusammen aus:


a) dem 1. Vorsitzenden

b) dem 2. Vorsitzenden

c) dem Kassierer/Schriftführer
d) dem Sportwart

e) dem Jugendwart

Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn die Mitglieder eingeladen sind und mindestens ein Drittel der Vorstandsmitglieder anwesend sind. Der Vorstand entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gilt die Stimme es 1. Vorsitzenden.

Die ordentliche Mitgiederversammlung findet jährlich im I. Quartal des JAhres statt. Zu ihr werden die Mitglieder schriftlich eingeladen. Die Einerufung muss mindestens sieben Kalendertage vor dem Termin der Versammlung erfolgen und der Vorstand hat die Tagesordnung bekanntzugeben.

Die Mitgliederversammlung beschließt über:

a) die Entlastung des alten Vorstandes

b) die Neuwahl des Vorstandes

c) Satzungsänderungen

d) die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge

e) über Anträge des Vorstandes oder der Mitglieder

f) über die Auflösung des Vereins

Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 30 Prozent der Mitglieder erschienen sind. Bei der Beschlussfassung über eine Satzungsänderung oder die Auflösung des Vereins ist die Anwesenheit von zwei Dritteln der Mitglieder erforderlich.

Bleibt die einberufene Mitgliederversammlung beschlussunfähig, so ist eine neue Mitgliederversammlung einzuberufen, die, ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder, beschlussfähig ist. Bei der Einberufung dieser Mitgliederversammlung ist darauf hinzuweisen, dass die nächste Versammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der erscheinenden Mitglieder beschlussfähig sein wird.

Die Beschlussfassung erfolgt durch einfache Stimmenmehrheit.

Der Vorstand kann eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Auf schriftliches Verlangen von mindestens 30 Prozent aller Mitglieder muss der Vorstand unter Angabe der Tagesordnung eine Mitgliederversammlung einberufen. Für die außerordentliche Mitgliederversammlung gelten entsprechend die Bestimmungen für die ordentliche Mitgliederversammlung.

Die Leitung der Mitgliederversammlung hat der 1. Vorsitzende, bei dessen Verhinderung der 2. Vorsitzende.

Über jede Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen und vom jeweiligen Versammlungsleiter und Protokollführer zu unterschreiben. Sie werden jedem Mitglied zugesandt.

 

5. Wahlen und Amtsdauer

Der Vorstand wird von der ordentlichen Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit gewählt. Die Wahlen erfolgen mündlich in öffentlicher Abstimmung. Jedes Mitglied wird in einem gesonderten Wahlgang gewählt.

Die Mitglieder des Vorstandes werden für die Dauer von 4 Jahren gewählt. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes vor Ablauf der Amtszeit aus, so ergänzt sich der Vorstand für den Rest der Amtszeit des ausscheidenden Mitglieds durch die Zuwahl aus den Reihen der Vereinsmitglieder.

Der 1. und 2. Vorsitzende des Vorstandes vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich in allen Vereinsangelegenheiten.

Die Tätigkeit des Vorstandes ist ehrenamtlich.

Über die Sitzungen des Vorstandes, der nach Bedarf tagt, ist eine Niederschrift zu fertigen und vom Protokollführer zu unterschreiben.

 

6. Finanzen

Der Verein Rogeezer Hundesportverein e.V. finanziert sich aus:

 

a) Beiträgen

b) Umlagen

c) Kostenbeiträgen zu Dienstleistungen

d) Einnahmen aus Veranstaltungen

e) Spenden usw.

 

Der Vorstand erstellt jährlich im Voraus einen Haushaltsplan und legt ihn der Mitgliederversammlung vor.

Änderungen sind nach Notwendigkeit möglich.

 

Die Einnahmen des Vereins müssen mit den Zielen des Hundesports in Einklang stehen. Die Ausgaben dürfen nur für die satzungsmäßigen Ziele und Aufgaben verwendet werden.

Der Mitgliederversammlung steht ein Kontrollrecht zu.

 

7. Haftung

Für Schäden, die Dritten durch das Handeln der Organe oder Vertreter in Ausübung der Tätigkeiten des Vereins entstehen, ist der Verein entsprechend den gesetzlichen Vorgaben verantwortlich. Der Verein haftet dabei mit seinem Vermögen. Der Verein ist gehalten, sich gegen etwaige Schadensersatzanspräche entsprechend zu versichern.

Rogeez, Mai 2001

 

 

 

 

 

 

 

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Tierpsychologin und -trainerin für Pferde und Hunde, lizensierte und von Michael Geitner ausgebildete Trainerin für Dualaktivierung

Der Rogeezer Hundesportverein e.V. wird freundlicherweise unterstützt vom GEDA-Baumarkt in Malchow.